Wie lese ich B-Pläne?
Zahlen, Abkürzungen, Farben: Ein Bebauungsplan ist ein technisches Dokument und ohne Vorwissen teilweise schwer zu lesen. Der Bebauungsplan Nr. 237-2 „Zentraler Platz - Elbufer“ (2. Änderung) besteht aus zwei Teilen: Dem Planteil A und der zugehörigen Begründung (textlicher Teil). Vor allem der Planteil, die zeichenrische Darstellung des B-Plans, bedarf einer Erläuterung. Um den derzeitigen Planungsstand nachvollziehen zu können, folgt das kleine „Einmaleins“ der Planzeichnungen in der Bauleitplanung am Beispiel des Vorentwurfs zum B-Plan Nr. 237-2 „Zentraler Platz - Elbufer“ (2. Änderung).

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Der B-Plan-Titel und Verfahrensgegenstand beschreiben den Geltungsbereich.
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Der Maßstab gibt das Verhältnis einer definierten Länge am Plan zu ihrer Entsprechung in der Natur an. Ein Maßstab von 1:500 bedeutet also, dass 1 cm am Plan 500 cm (bzw. 5 m) in der Wirklichkeit entspricht.
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Die Übersichtskarte verortet den Geltungsbereich in der näheren Umgebung.
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Planersteller der zuständigen Behörde. Sie dienen dazu, wichtige Informationen über den Fortgang und die Bearbeitung des Verfahrens festzuhalten.
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Die zeichnerischen Festsetzungen sind die zeichnerisch darstellbaren Festsetzungen, die mit Inkrafttreten rechtsverbindlich werden.
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Der Nordpfeil weist zum geografischen Nordpol hin und hilft bei der Einordnung des Plangebiets.
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Die Hinweise zur Kartengrundlage sind die Angaben zur verwendeten Plangrundlage, in dem Fall zum Topographischen Stadtkartenwerk der Stadt Magdeburg.
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Die Legende des B-Plans enthält Zeichen, die im Planteil A verwendet werden. Es gibt noch viele weitere Planzeichen. Diese sind deutschlandweit vereinheitlicht und in der sogenannten Planzeichenverordnung festgelegt.
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Nachrichtliche Übernahmen sind Ergebnisse oder Festsetzungen anderer Planungsverfahren (z.B. Fachplanungen wie Eisenbahntrasse) und/oder Darstellung von Denkmälern. Sie können sowohl textlich als auch zeichnerisch vermerkt sein.
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Textliche Festsetzungen sind fester Bestandteil der Bebauungspläne. Sie werden bei Inkrafttreten des Planes ebenso rechtsverbindlich wie die zeichnerischen Festsetzungen.
Festsetzungen im B-Plan-Vorentwurf





